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Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung sind eine geeignete Indikation, die zur Durchführung der Antikoagulationstherapie im Selbstmanagement berechtigt (s. a. Patienten: Indikationen), und die erfolgreiche Teilnahme an einer Patientenschulung. Die Krankenkasse behält sich das Recht vor, die medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch ihren medizinischen Dienst prüfen zu lassen.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme von der Art des abgeschlossenen Vertrages ab. Beinhaltet dieser „Geräte zur Messung von Körperzuständen“, wird die Kostenübernahme gewährt.
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