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Patienten, die aufgrund einer Erkrankung dauerhaft mit blutverdünnenden Mitteln behandelt werden, haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Gerinnungswerte mit geeigneten Geräten selbst zu kontrollieren und gegebenenfalls Dosisanpassungen ihres Medikaments vorzunehmen (Patientenselbstmanagement, PSM; s.a. Bundesanzeiger §128 SGB V Produktgruppe 21.34.01e). Dieses Privileg wurde 1986 eingeführt und ist weltweit noch immer fast einzigartig.
Voraussetzung für eine Teilnahme am PSM sind neben einer zugelassenen Indikation (s.u.) die erfolgreiche Teilnahme an einer qualifizierten Schulung. Hier werden grundlegende Kenntnisse zur Blutgerinnung, der praktische Umgang mit dem Gerät und die Dosisanpassung des Medikaments vermittelt (s.a. INRatio-Schulungsprogramm).
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